| 1. | Fahrkarten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gültig sind nur die Fahrkarten der Wisentatalbahn gemäß Preistafel. Alle Fahrkarten sind gegen Barzahlung in den Vorverkaufsstellen und im Zug ohne Aufpreis erhältlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2. | Preistafel Wisentatalbahn (2. Klasse) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tierfahrkarte 1,00 € je Fahrtrichtung Fahrradkarte 1,00 € je Fahrtrichtung Gepäckkarte 1,00 € je Fahrtrichtung und je Gepäckstück Gepäckkarten sind nur für sperrige Gegenstände (Traglasten) erforderlich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Ermäßigungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr reisen in Begleitung Erwachsener unentgeltlich. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr entrichten den halben Fahrpreis. Im Vorverkauf erhalten Reisegruppen ab 10 Personen 5%, ab 20 Personen 10% und ab 30 Personen 20% Nachlass auf die Fahrkarten des Normaltarifs. Weitere Berechtigungen (z.B. Mitgliedschaft im Förderverein Wisentatalbahn e.V.) sind nachzuweisen und dem Zugpersonal zur Prüfung vorzulegen. Preisliche Nachteilsausgleiche für mobilitätseingeschränkte Reisende erfolgen nicht. Ihnen ist unser Zugpersonal jederzeit - auch beim Einsteigen und beim Aussteigen - gerne behilflich. Verbundfahrscheine, Fahrausweise anderer Eisenbahnen und Tickets von Tarifgemeinschaften gelten auf der Wisentatalbahn nicht. Sie begründen auch keinen Ermäßigungsanspruch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4. | Beförderung von Tieren, Fahrrädern und Gepäckstücken (Traglasten) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mitgeführte Tiere werden gegen Lösen einer Tierfahrkarte befördert. Die Fahrradbeförderung und die Mitnahme sperriger Gepäckstücke (Traglasten) sind gegen Lösen einer Fahrradkarte bzw. einer Gepäckkarte pro Fahrtrichtung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes möglich. Im Zweifelsfall entscheidet das Zugpersonal. Reisegepäck, Kinderwagen für mitreisende Kinder sowie Rollstühle, Rollatoren und andere Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5. | Vorverkaufsstellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 6. | Schäden und Verschmutzungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Reisenden haften für ihre Tiere und für die mitgeführten Gepäckstücke. Wer Bahnanlagen oder Eisenbahnfahrzeuge beschädigt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen. Wer sie verschmutzt, zahlt eine Reinigungspauschale von 10 €. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7. | Wir bitten um besondere Beachtung: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auf einer öffentlichen Eisenbahn ist jederzeit mit Zugverkehr zu rechnen. Das unbefugte Betreten der Eisenbahnstrecke und der zugehörigen Anlagen wird durch die Bundespolizei geahndet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||